Donnerstag, 17. April 2014

Pflegereform : Das soll nun der "große Wurf" sein ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Laumann hat auch in einem Brief an uns so getan, als käme jetzt der Durchbruch bei der Pflegereform. Ein Auszug von den Vorhaben:

Für die Pflege im Heim:

In der Pflegestufe I von 1023 auf 1064 Euro.
In der Pflegestufe II von 1279 auf 1330 Euro.
In der Pflegestufe III von heute 1550 auf 1612 Euro.

Für ambulanten Pflegedienst:

Die Sätze steigen in den drei Pflegestufen von 450 Euro, 1100 Euro und 1550 Euro auf künftig 468 Euro, 1144 Euro und 1612 Euro.

Das Pflegegeld wird entsprechend erhöht: auf 244 Euro in Pflegestufe eins und 458 bzw. 728 Euro in Pflegestufe II und III.

Pflegereform - womit Patienten und Angehörige rechnen können | DerWesten - Lesen Sie mehr auf:

Wenn er das als große Pflegereform verkaufen will, dann sollten wir aber sehr laut protestieren !  Zudem sei an das Urteil des BVerfG erinnert ( Alles auf unserem Blog:

Pflegender Angehöriger ° Lothar Schwarz ° Ettenheimerstr.9 ° D-77975 Ringsheim ° wir-pflegen-daheim.blogspot.de ° wp-Mitglied ° PID-Mitglied

Da passiert soeben ein fataler Fehler - An alle Pflegenden Angehörigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen und es beruht auf einem fatalen Fehler. Ein Fehler, den wir hier so oft schon aufgezeigt haben ! Und nun ist er sogar in ein Gesetz übergegangen, der für so viele Menschen wieder Nachteile mit sich bringt.

Bitte lesen Sie den Medienbericht zu Anfang:

http://www.welt.de/wirtschaft/article127062672/Angehoerige-bekommen-weniger-Pflegegeld-als-Profis.html

Der schlimme Satz bzw. die Schlussfolgerung wird im Bericht so wieder gegeben :

Während das Pflegegeld der Stufe III 665 Euro betrug, wäre beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte mit 1432 Euro mehr als doppelt so viel erstattungsfähig gewesen.

Für den Betrachter sieht nun das Ganze so aus, als bekäme die ausgebildete Kraft ( ca. ) das Doppelte eines Pflegenden Angehörigen. Auf diesen Seiten, wie in vielen Veröffentlichungen habe ich aber immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser Vergleich, also auch dieser Satz hier in die Irre leitet !

Die 1432 Euro, wovon hier die Rede ist, ist ( oder war, zwischenzeitlich wurde der Satz ja geringfügig erhöht ) das, was die Pflegekasse allenfalls ausbezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Die tatsächlichen Kosten für eine Vollpflege sind aber bei Weitem höher wie die 1432 Euro, wovon nun selbst in einem Verfassungs-Urteil die Rede ist. Das ist ein unglaublicher Vorgang !

Unter : http://wir-pflegen-daheim.blogspot.de/2013/08/ein-sehr-sehr-wichtiges-thema.html 
und an vielen anderen Stellen habe ich immer wieder auf diese fatalen Fehler bei diesem Thema hingewiesen !

Noch einmal: Wir haben errechnet, dass wenn wir einen ambulanten Pflegedienst beauftragen würden, der alle Arbeiten , die ich als Pflegender Angehöriger verrichte ( wobei der Bürokratismus, die nächtliche Rufbereitschaft etc. gar nicht miteinberechnet wurde und dies der MDK auch nicht in seine Berechnungen zur Pflegestufe aufnimmt ), ein Betrag ( wir sind Pflegestufe 3 mit ca. 7 Std. Pflege am Tag ) von 4 572,94 € zu bezahlen wären. Die Pflegekasse würde dabei nur ein Teil übernehmen ( in dem Beispiel 1 432 Euro ), also der Höchstsatz, was überhaupt von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Der Rest muß selbst bezahlt werden ! Ich bin mir vollkommen sicher, dass auch das Verfassungsgericht dies nicht bedacht hat, weil es aber auch nicht darauf aufmerksam gemacht wurde ! Deshalb nenne ich den ganzen Vorgang auch fatal ! Dieser Fehler läuft im Übrigen nun seit Jahren und ist auch in den obersten Etagen der Poliotik immer noch fehlinterpretiert ! Stefan Krastel im Übrigen ist sozusagen der Zeuge dabei. Er war in den Ministerien und weiß, dass dies selbst im zuständigen Ministerium nicht bekannt ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass hier die Verbände zusammen um Aufklärung bemüht sein müssen und nicht sollten !!! 

Dabei muß man wissen, dass seit Anbeginn der Diskussionen immer wieder von der Politik der Grundsatz ausgegeben wurde: Ausgebildete Pflegekräfte müssen mehr bekommen wie Pflegende Angehörige. Dabei stellt man dann Pflegegeld und Pflegesachleistung gegenüber und hat dann den gewollten Unterschied. Dies führt aber in die Irre. Denn der Unterschied zwischen ausgebildeter Pflegekraft und PA ist eben nicht der Unterschied zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung, sondern das was diese ausgebildete Pflegekraft bekäme für das, wofür ein PA eben die 665 € bekommt. Der Unterschied ist also nicht 1432 € zu 665 € ( PA ), sondern 4 572,94 € zu 665 € !!!  Und das ist eben die Ungerechtigkeit, die wir als PA spüren und nicht wie suggeriert wird die 665 € zu 1 432 €. Ein himmelweiter Unterschied und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit !




Antwort des Bevollmächtigten der Pflege der Bundesregierung

Herr Laumann wurde von uns am 22.03.2014 angeschrieben. Am 11.04.2014 hat er eine Antort geschrieben, die bei uns am 16. April 2014 eingetroffen ist.

Hier der Link zu unserem Schreiben von damals: Unser Schreiben an Herrn Laumann

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